Durch Bezahlung des Platzentgeltes und beziehen des Platzes erklärt sich der Aussteller mit allen in dieser AGB/Marktordnung angeführten Punkte und Vorschriften einverstanden.
Standgebühr, Standgestaltung
- Standplatzreservierungen sind nicht nötigt
- Die Standgebühr ist je nach Standgröße unterschiedlich. (Preise entnehmen Sie unserer Homepage)
- Die behördlich vorgeschriebene Fluchtwegsbreite von 3 Meter ist einzuhalten und die Brandschutztüren dürfen nicht verstellt werden!
- Wird ein Stromanschluss benötigt, kann er von einem Einweiser zugewiesen werden. Der Strom wird Pauschal mit € 2,- verrechnet, Kabel müssen selbst verlegt werden.
Erlaubte / nicht erlaubte Verkaufswaren
- Der Verkauf von Lebensmittel aller Art sowie der Ausschank von Getränken sind verboten, außer bei den vom Veranstalter bestimmten Ständen.
- Neuware darf nur mit Zustimmung des Veranstalters angeboten werden.
- Die Aufstellung und Verwendung von Feuerwerkskörper ist im gesamten Parkdeck verboten, ebenso das Verwenden von offenem Licht oder Feuer.
- Des Weiteren dürfen keine Waffen, Pornographische Artikel, Raubkopien, Medikamente, Tabakwaren, Wiederbetätigungswaren lebende Tieres sowie sonstige verbotene Artikel verkauft werden. Eine diesbezügliche Haftung des Veranstalters wird ausgeschlossen!
- Der Aussteller hat alle für seine Tätigkeit erforderlichen Berechtigungen und Bewilligungen selbst einzuholen.
Verhalten während der Veranstaltung
- Am gesamten Areal gilt die STVO. Das Zu-, Durch- oder Abfahren ist während der Veranstaltung (8.15 Uhr bis 12.00 Uhr) verboten.
- Jegliche Art von Lärmerregung und Belästigung anderer Aussteller, Besucher oder Anrainer rund um das Areal ist zu unterlassen. Weiters wird ersucht Motorenlärm auf das notwendige Minimum zu reduzieren.
- Die Einsatzkräftezufahrten und Fluchtwege sind unbedingt freizuhalten.
Reinigung, Entfernen der Waren
- Es ist nicht gestattet, mitgebrachte und nicht verkaufte Ware am Veranstaltungsort zu hinterlassen.
- Jedoch kann gegen einen Selbstkostenbeitrag eine Entsorgung beim Veranstalter angemeldet werden(bis spätestens 11.45 Uhr).
- Jede Art von Müllablagern ist strengstens untersagt und wird mit einer Anzeige geahndet.
- Wir behalten uns vor eine Aufwandsentschädigung von zumindest € 50,- pro Anlassfall zu verrechnen.
Haftungsausschluss
- Eltern bzw. verantwortliche Aufsichtsperson haften für ihre Kinder! Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung und ist Schad und Klaglos zu halten.
- Jegliche Haftung für Schäden an Waren, Fahrzeugen, Personen oder Sonstigem ist seitens der Veranstalter ausgeschlossen.
- Der Veranstalter haftet weder für erworbene Produkte, Diebstahl und Sachbeschädigung noch für steuerliche und gewerbliche Angelegenheiten der Aussteller
- Den Anweisungen des Veranstalterpersonals ist unbedingt und unverzüglich Folge zu leisten.